AGB

1 Anwendungsbereich

1.1 Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Webinar-Buchungen, die online über die Internetseite von Degler Digitale Bildung (im Folgenden: Anbieter) vorgenommen werden. 

2 Voraussetzung zur Teilnahme

2.1 An den Lehrgängen des Anbieters kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.

3 Anmeldung

Für jeden Lehrgang ist eine Anmeldung auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinden Geschäftsbedingungen an.

4 Rücktritt

4.1 Die Kosten für Workshops sind zum Teil erstattungsfähig. Kann ein Teilnehmer nicht an einem Workshop teilnehmen, so muss dies in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt werden.

5 Fälligkeit der Workshopgebühr                                

Sofern mit der Arbeitsverwaltung für berufliche Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III keine Direktzahlung vereinbart wurde, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

5.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich zur pünktlichen Zahlung der Gebühren.

5.2 Die Gebühren werden wie folgt fällig:
Sofort per PayPal über unser Shopsystem.

5.3 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.

6 Lehrgangsangebot und Änderungen

6.1 Der Anbieter erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrgangs gültigen Lehrgangsangebots. Der Anbieter behält sich Änderungen vor. Das Lehrgangsziel darf jedoch nicht verändert werden.

6.2 Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.

6.3 Der Anbieter behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung oder plötzlicher Erkrankung von Dozenten sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Anbieter nicht zu vertreten sind, die im Programm angekündigten Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet.

7 Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

7.2 Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.